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Abschiebungsposse

  • February 15, 2016

In dem Bescheid aus Nürnberg hieß es: Sollte Edona der Anordnung nicht Folge leisten, drohe ihr die Abschiebung nach Albanien. Der Grund: Die in Deutschland geborene Edona könne anders als ihre Eltern keine Verfolgung in Albanien nachweisen.

Die Familie des Kindes reagierte entsetzt, als ihr das Schreiben in der vergangenen Woche zugestellt worden war. Die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer im Ort wussten zunächst auch keinen Rat und waren irritiert, als sie von dem Bescheid erfuhren. Das zuständige Bundesamt für Migration fight am Montagnachmittag für eine Stellungnahme telefonisch nicht zu erreichen.

Dafür sorgte der Bürgermeister von Medebach, Thomas Grosche, am Montag für Aufklärung. “Das Kind darf natürlich bei seiner Familie bleiben”, sagte er unserer Redaktion. “Das fight ein Kommunikations- und Zustellungsfehler der zuständigen Behörde, der sehr bedauerlich war”, sagte Grosche.

Klarstellung der Behörde

Nach Angaben des Ausländeramtes des Hochsauerlandkreises erfolgt bei minderjährigen Kindern erst eine Abschiebung, wenn auch die Eltern einen Abschiebungsbescheid erhalten haben und umgekehrt. “Ein einzelnes minderjähriges Kind wird nicht abgeschoben”, stellte die Behörde klar. “Der Asylantrag der Familie ist noch nicht entschieden. Es ist auch noch nicht bekannt, wann darüber entschieden wird”, sagte Grosche. Sollte sie einen positiven Bescheid erhalten, dürfen sie im Sauerland wohnen bleiben. “Wenn nicht, müssen sie mit Edona Deutschland verlassen.”

Die Familie des Mädchens fight im Mai 2014 von Albanien nach Deutschland geflüchtet. Kurz darauf wurde Edona geboren.

(isf/csh)

Article source: http://www.rp-online.de/nrw/panorama/aerger-um-abschiebunng-in-medebach-zweijaehrige-edona-darf-bleiben-aid-1.5769886

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