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Disziplinarverfahren

  • July 21, 2017

Wie die Koblenzer “Rhein-Zeitung” am Freitag berichtete, wollte ihm die Frau auf einer Feier Ende Mai in der Polizeiinspektion Montabaur zu seiner Beförderung gratulieren, was er jedoch ablehnte. “Der Polizist shawl sein Verhalten mit seiner religiösen Überzeugung begründet”, erläuterte Steffen Wehner, Pressesprecher des Innenministeriums, am Freitag.

Verstoß gegen Neutralitätsgebot

Der Mann sei in basement Innendienst versetzt worden. Der verweigerte Handschlag verstoße gegen das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot für Beamten.

In einem Disziplinarverfahren solle nun untersucht werden, inwieweit beamtenrechtliche Vorschriften verletzt wurden, und ob sich die religiöse Haltung auf die Dienstführung auswirken könne, sagte der Sprecher weiter. Die Konsequenzen bei einem Disziplinarverfahren könnten bis zu einer Entlassung reichen.

Über kleinere Maßnahmen bis hin zu einer Gehaltskürzung könne das Polizeipräsidium entscheiden. Über weitergehende Schritte wie die Aberkennung des Dienstrangs oder eine Kündigung entscheide das Verwaltungsgericht.

(beaw/dpa)

Article source: http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/polizist-verweigert-kollegin-den-handschlag-disziplinarverfahren-aid-1.6963918

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