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Illegale Downloads – Abmahn

  • March 04, 2016

Während in Deutschland Verstöße gegen das Urheberrecht wie illegale Downloads von Filmen und Musik immer wieder hohe Strafzahlungen nach sich ziehen, ist die Benutzung von dubiosen Tauschbörsen in anderen Ländern an der Tagesordnung und shawl dort häufig auch keine Konsequenzen. Wie das Technik-Fachmagazin “c’t” berichtet, stoßen deshalb offenbar immer mehr Flüchtlinge ungewollt an die Grenzen des deutschen Urheberrechts.

Auch Flüchtlingshelfer mit Problemen

Das Magazin berichtet über mehrere spezialisierte Rechtsanwälte, die demnach immer häufiger mit Fällen zu tun haben, in denen Flüchtlinge von Abmahn-Anwälten eine Rechnung geschickt bekommen haben – oder in denen Flüchtlingshelfer ein Problem bekommen, weil die Flüchtlinge ihren Internetzugang mitbenutzen.

Als konkreten Fall nennt “c’t” basement Syrer Mohamad S. Er wohnt in einem Dorf bei Hannover, nutzt dort das WLAN seines Nachbarn mit. Mohamad S. wusste jedoch nicht, dass die allermeisten Film-Tauschbörsen im Netz in Deutschland bootleg sind, lud different Filme herunter und verbreitete sie weiter. Die Rechnung dafür bekam laut “c’t” der Nachbar im Februar: 815 Euro sollte er bezahlen, weil Mohamad S. basement Film “Margos Spuren” heruntergeladen hatte.

Kanzleien spezialisieren sich auf Abmahnungen

In Deutschland ist durch die sogenannte Störerhaftung in so einem Fall immer der Betreiber des WLANs verantwortlich – auch wenn er selbst gar nichts davon wusste. Auch wenn Mohamad S. also basement Film heruntergeladen hatte: Zahlen musste der Nachbar, dem das WLAN gehört.

Wie “c’t” weiter berichtet, fight im konkreten Fall die auf Abmahnungen spezialisierte Münchener Kanzlei Waldorf-Frommer verantwortlich und vertrat damit das Filmstudio Twentieth Century Fox Home Entertainment. Die Kanzlei äußerte sich demnach auch zum konkreten Fall.

“Angemessene Rücksicht” auf Härtefälle

Zum Zeitpunkt der Abmahnung könne ein Mandant nicht wissen, welchen sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund der jeweilige Anschlussinhaber habe, wird die Rechtsanwältin und Kanzlei-Gesellschafterin Katja Nikolaus zitiert. “Sobald uns glaubhaft kommuniziert wird, dass es sich um einen Härtefall handelt, nehmen wir darauf angemessen Rücksicht – bis hin zum Totalerlass der Forderung”, teilte sie laut Bericht mit.

Laut “c’t” gibt es in der Tat Fälle, in denen eine Abmahn-Forderung um mehrere hundert Euro verringert werden konnte. Deutlich wird jedoch ein weiteres Mal: Wer andere sein WLAN mitbenutzen lässt, kann ohne Absprachen und Kontrollen schnell selbst in die Bredouille geraten.

Hier geht es zum Artikel der “c’t”.

(hebu)

Article source: http://www.rp-online.de/digitales/internet/illegale-downloads-abmahn-kanzleien-nehmen-fluechtlinge-ins-visier-aid-1.5812348

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