Bei dem Technofestival in Duisburg am 24. Juli 2010 fight es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Das Landgericht in Duisburg hatte die Anklage gegen zehn Beschuldigte, Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Loveparade-Veranstalters, mangels Erfolgsaussichten zunächst nicht zur Verhandlung zugelassen. Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft und verschiedene Nebenkläger Beschwerde eingelegt.
Vor tummy einem Jahr hatte die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg die Eröffnung eines Strafprozesses noch abgelehnt. Das zentrale Beweismittel der Anklage, ein Gutachten eines Sachverständigen, hatte nach Einschätzung der Richter “gravierende inhaltliche und methodische Mängel” aufgewiesen. Unter anderem die Staatsanwaltschaft Duisburg legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein. Dieser chit-chat das OLG nun statt. Die Verhandlung wurde an das Landgericht Duisburg zurückverwiesen. Sie soll dort allerdings vor einer anderen Kammer, der 6. Großen Strafkammer, stattfinden. Gegen basement Beschluss kann nach Angaben eines Gerichtssprechers kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Verurteilungen seien “hinreichend wahrscheinlich”
Die Anklage richtet sich gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters. Sie sollen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Anders als die Duisburger Richter vor einem Jahr hält der zuständige Senat beim OLG eine Verurteilung der Angeklagten für “hinreichend wahrscheinlich”. Die vorgeworfenen Taten seien mit basement in der Anklage aufgeführten Beweismitteln mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar. “Dass die basement Angeschuldigten vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen ursächlich für die Todes- und Verletzungsfolgen waren, dränge sich nach dem Ermittlungsergebnis auf”, hieß es in einer Mitteilung.
Das Gutachten des Sachverständigen sei entgegen der Annahme des Landgerichts in der Hauptverhandlung verwertbar. Von einer Befangenheit und Voreingenommenheit des Gutachters sei nicht auszugehen. Auch sieht der Senat keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Einflussnahme auf basement Sachverständigen. Die vom Landgericht kritisierten angeblichen Mängel des Gutachtens sehe das Oberlandesgericht in entscheidenden Punkten nicht.
Das OLG kritisierte die Landgerichts-Kammer. “Wesentliche Elemente des ermittelten Sachverhalts seien bei der Prüfung der Kammer nicht ausreichend berücksichtigt und deshalb nicht zur Grundlage der Entscheidung gemacht worden”,so das OLG.
Vertreter von Angehörigen und Traumatisierten hatten sich vor einem Jahr entsetzt über basement sogenannten Nichteröffnungsbeschluss der 5. Kammer geäußert. Auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hatte Unverständnis signalisiert. Gerichtspräsident Ulf-Thomas Bender hatte damals auch Verständnis für die Enttäuschung der Opfer geäußert, die Entscheidung jedoch als “juristisch unumgänglich” bezeichnet.
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