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Überraschung bei Einreiseverbot in den USA

  • February 01, 2017

Bisher hatte es geheißen, dass zum Beispiel auch Deutsche mit einer zweiten Staatsbürgerschaft aus einem der betroffenen Länder nicht einreisen dürfen.

“Reisende werden auf der Grundlage des Passes bewertet, den sie vorzeigen”, teilte Kevin McAleenan vom Heimatschutzministerium am Dienstag in Washington mit. Menschen, die etwa einen Pass aus dem Vereinigten Königreich hätten, könnten diesen vorzeigen und einreisen.

Präsident Donald Trump hatte am Freitag einen Einreisestopp für Menschen aus sieben Ländern verhängt. Unter den sogenannten Doppelstaatlern, die auch einen Pass von einem der betroffenen Staaten besitzen, löste es große Verwirrung aus.

Deutsche Staatsbürger, die auch einen Pass der Länder Irak, Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien oder Jemen besitzen, erhalten etwa derzeit kein US-Visum von den Konsulaten in Deutschland. Auf der Homepage der US-Botschaft in Berlin heißt es: “Wenn Sie ein Staatsbürger oder ein doppelter Staatsbürger eines dieser Länder sind, vereinbaren sie bitte keinen Termin für ein Visainterview und zahlen sie zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Visagebühr. Wenn Sie bereits einen Termin vereinbart haben, nehmen sie diesen bitte nicht wahr, da wir kein Interview vornehmen können.” Direkt betroffen von der Regelung wären laut Innenministerium Zehntausende deutsche Doppelstaatler  – allein 80.000 mit iranischem Pass.

Bundespolitiker bestätigt Rücknahme des Verbots für Doppelstaatler

Auch Regierungs-Koordinator Jürgen Hardt (CDU) sagte, dass Einreiseverbot für Doppelstaatler aus Deutschland gelte nicht mehr. “Die Einreisevoraussetzungen für Doppelstaatler wurden in den ursprünglichen Modus zurückgeführt”, sagte Hardt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag nach Gesprächen mit Vertretern des  US-Außenministeriums. Hardt ist Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-amerikanischen Beziehungen.

“Deutsche, die auch einen Pass der sieben vom Einreisebann betroffenen muslimischen Länder haben, können ab sofort wieder ein Einreisevisum zu den bisherigen Bedingungen beantragen”, sagte Hardt dem RND. Es gelte die Rechtslage vor der Erlass des Einreise-Dekrets durch US-Präsident Donald Trump. “Die betroffenen 130.000 Deutschen können ihr Visum zu den bisherigen Bedingungen beantragen.”

Nach Angaben von Hardt wurde das Dekret in der Praxis deutlich entschärft. Dennoch bleibe es “eine politisch falsche Maßnahme”. Betroffen von Trumps Anordnung sind Staatsbürger der Länder Irak, Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen.

Auf der Website der US-Botschaft in Deutschland hieß es aber auch am Abend im Gegensatz zu Hardts Angaben: “Wenn Sie ein Staatsbürger eines dieser Länder sind oder die doppelte Staatsbürgerschaft in einem dieser Länder haben”, könnten derzeit keine Visa beantragt oder erteilt werden.

Das Einreiseverbot hatte in den vergangenen Tagen zu heftigen Protesten in Amerika und andern Ländern geführt. Zahlreiche Politiker kritisierten Trump scharf für das Vorgehen.

(rent/dpa)

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