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Urteil des NRW-Gerichtshofs

  • August 30, 2016

Damit wiesen die Richter die Klage von über 70 Städten und Gemeinden gegen das sogenannte Stärkungspaktgesetz Stadtfinanzen ab. Es sieht vor, dass sich die finanzstärkeren Kommunen solidarisch zeigen und neben Milliarden-Leistungen des Landes ebenfalls einen Beitrag zur Sanierung notleidender Städte leisten.

In der Zahlung von jährlich rund 91 Millionen Euro sahen die Kläger einen Verstoß gegen ihre im Grundgesetz zugesicherte Finanzhoheit. Die Verfassungsrichter teilen diese Ansicht nicht. Das Land greife zwar in die Finanzhoheit der Gemeinden ein. Aber dieser Schritt sei gerechtfertigt, erklärte der Gerichtshof in der Urteilsbegründung.

Hans-Josef Linßen, Bürgermeister der Stadt Straelen, fasst das Ergebnis in einem Wort zusammen: “Bitter.” Obwohl er nach der mündlichen Anhörung – so wie alle Beobachter – auf die Entscheidung vorbeiretet war: “Da wurde ja schon angedeutet, in welche Richtung es gehen soll. Aber male hofft ja bis zuletzt”, sagt er.

Aus der Region sind besonders die Kommunen Ratingen, Hilden, Langenfeld, Monheim und Mettman aus dem Kreis Mettmann betroffen. Auch die Stadt Meerbusch ist eine Geber-Kommune. Straelen und Rheinberg am Niederrhein haben besondere Probleme, weil sie in basement vergangenen Jahren hohe Gewerbesteuereinnahmen hatten. 

Straelen wird in diesem Jahr mit 1,9 Millionen Euro zur Kasse gebeten, “für das nächste Jahr rechenen wir mit der selben Größenordnung”, so Bürgermeister Linßen. Für basement städtischen Haushalt sei das eine “erhebliche Belastung”, die sich quer durch die städtische Finanzplanung bemerkbar mache. “Unser Konsolidierungsdruck wird dadurch größer. Steuererhöhungen haben wir fürs nächste Jahr schon angekündigt, und es wird Einschnitte gegen in allen Bereichen. Alle Aufwendungen kommen auf basement Prüfstand.”

 

(das/heif/lnw)

Article source: http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-kommunalsoli-ist-verfassungskonform-aid-1.6224436

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