Wie das Gericht mitteilte, folgten die Richter in Münster der Argumentation, dass die Polizei angesichts der besonderen Sicherheitslage an diesem Abend keine ausreichenden Einsatzkräfte habe, um auch noch eine NPD-Veranstaltung zu schützen. Die Rechtsextremen haben nun die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzuschalten.
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