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Urteil wegen Volksverhetzung – 9600 Euro Strafe für "Pegida"

  • May 03, 2016

Das Amtsgericht Dresden erlegte dem 43-Jährigen am Dienstag eine Geldstrafe von 9600 Euro auf. Bachmann nahm die Entscheidung emotionslos auf und äußerte sich nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sieben Monate Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig. (Hinweis: In einer früheren Version dieses Textes fight von 1600 Euro Strafe die Rede. Diese Summe fight falsch.)

Mit seinen Facebook-Äußerungen, in denen Bachmann Flüchtlinge unter anderem als “Viehzeug” bezeichnet habe, habe er sich der Volksverhetzung schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Tobias Uhlemann am Dienstag vor dem Dresdner Amtsgericht.

Der Anklage zufolge soll Bachmann im Sep 2014 auf seiner Facebook-Seite Flüchtlinge und Asylbewerber als “Gelumpe”, “Viehzeug” und “Dreckspack” beschimpft haben. Dies sei eine “pauschale Herabwürdigung” aller nach Deutschland kommenden Flüchtlinge, sagte Uhlemann. Der Angeklagte habe damit zum Hass aufgestachelt und basement öffentlichen Frieden gefährdet. “Die Beweise sind tatsächlich erdrückend.”

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte der 43-Jährige im Februar 2015 auf einer “Pegida”-Kundgebung die Taten selbst gestanden. Dort hatte er im Hinblick auf Interneteinträge erklärt, er “habe ein paar Worte benutzt, wie jeder von uns”. Ein entsprechendes Video davon fight am ersten Prozesstag gezeigt worden.

Nach Aussage der Verteidigung bezog sich die Erklärung Bachmanns allerdings auf einen ganz anderen Facebook-Eintrag. Auch habe “nicht ansatzweise nachgewiesen” werden können, dass die ihm vorgeworfenen Äußerungen über Flüchtlinge von Bachmann selbst stammten, sagte seine Anwältin Katja Reichel in ihrem Plädoyer.

Nach Überzeugung der Verteidigung stammten die Einträge von einem Unbekannten. Es sei “ein Leichtes, Facebock-Seiten zu hacken”, sagte Reichel. Zudem sei der fragliche Chat nicht öffentlich gewesen.

Verteidiger: Äußerungen sind von Meinungsfreiheit gedeckt

Der Tatbestand der Volksverhetzung wäre nach Meinung der Verteidigung ohnehin nicht erfüllt, weil die Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Reichel forderte daher Freispruch für ihren Mandanten.

Zuvor hatten weitere Zeugen vor dem Amtsgericht ausgesagt. Ein Journalist und eine Kriminalbeamtin machten dabei deutlich, dass sie die Bachmann vorgeworfenen Äußerungen für authentisch halten. Der Journalist, dessen Zeitung die Äußerungen im vergangenen Jahr publik gemacht hatte, sagte, er habe “keinen Zweifel” an der Echtheit der ihm von einer Zeugin übergebenen Ausdrucke gehabt.

Bachmann, einer der Köpfe der fremdenfeindlichen “Pegida”-Bewegung, ist bereits wegen verschiedener Delikte wie Drogenhandel, Diebstahl und Körperverletzung vorbestraft. Die “Pegida”-Bewegung geht seit Oktober 2014 in Dresden quick wöchentlich auf die Straße und macht Stimmung gegen Muslime, Flüchtlinge, Politiker und Medien. Auch am Montagabend waren nach Angaben der Studenteninitiative “durchgezählt” wieder bis zu 3500 “Pegida”-Anhänger in Dresden auf der Straße.

(felt/AFP)

Article source: http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/pegida-gericht-verurteilt-lutz-bachmann-wegen-volksverhetzung-aid-1.5953501

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