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Karlsruhe

  • December 14, 2016

Bei der Entscheidung sei die Frage, ob angesichts der aktuellen Lage in Afghanistan Abschiebungen verfassungsrechtlich überhaupt vertretbar sind, ausdrücklich offen gelassen worden, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.

Die Entscheidung beruhe allein auf einer Folgenabwägung. Der 29-Jährige könne ohne weiteres zu einem späteren Termin abgeschoben werden, sein Asylverfahren könne er nach einer Abschiebung dagegen kaum noch fortführen. Das erste Asylverfahren des Mannes liegt bereits 30 Monate zurück. Er hatte deshalb einen Folgeantrag gestellt und diesen mit der Entwicklung der Sicherheitslage in Afghanistan begründet.



Am Frankfurter Flughafen wurden gegen die Abschiebung protestiert.
FOTO: afp
Am Frankfurter Flughafen wurden gegen die Abschiebung protestiert.
FOTO: afp

Proteste am Flughafen

Am Abend demonstrierten mehrere hundert Menschen am Frankfurter Flughafen gegen die geplante Sammelabschiebung von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan. Wegen der schwierigen Sicherheitslage halten die Abschiebungsgegner Rückführungen nach Afghanistan für verantwortungslos.

Einige Demonstranten trugen Schilder mit der Aufschrift: “Stopp – Keine Abschiebung nach Afghanistan”. In Sprechchören forderte die Menge: “Abschiebung ist Folter, Abschiebung ist Mord, Bleiberecht für alle, jetzt sofort!”. Nach der Kundgebung zogen sie durch den Flughafen und forderten lautstark Bleiberecht für afghanische Flüchtlinge.

Am Mittwochabend sollte ein erster Charterflug mit 50 Afghanen von Frankfurt nach Kabul starten. Die Bundespolizei und der Flughafenbetreiber Fraport wollten sich nicht zu einer möglichen Abschiebung äußern und verwiesen auf das Bundesinnenministerium. Dieses hatte bereits zuvor erklärt, dass man solche Maßnahmen nicht kommentieren werde.

(crwo/AFP/dpa)

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