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Urteil nach Klage der Umwelthilfe – Seehofer muss CO2

  • February 02, 2017

Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob Ministerpräsident Horst Seehofer Informationen zum CO2-Ausstoß seines Dienstfahrzeugs herausgeben muss. Die Staatskanzlei lehnte dies mit dem Argument ab, dass Terroristen aus dem CO2-Wert wertvolle Hinweise für einen Anschlag auf den Ministerpräsidenten gewinnen können. Auf Grundlage des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) hat das Gericht den Freistaat Bayern nun dazu verpflichtet, Auskunft über den CO2-Wert des Dienstwagens des Ministerpräsidenten zu geben.

Gericht sieht keine Gefahr durch Veröffentlichung

In der mündlichen Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass es eine Gefahr für die Sicherheit des Ministerpräsidenten durch die Mitteilung des CO2-Werts nicht erkennen könne. 

Der Anspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Auskunft über die CO2-Emissionen ergebe sich aus dem Bayerischen Umweltinformationsgesetzes. “Die CO2-Werte von Dienstautos sind klassische Informationen, auf die Jedermann Anspruch nach dem Umweltinformationsgesetz hat. Es ist bedauerlich, dass es zur Durchsetzung dieses Anspruchs des Klagewegs bedurfte, das hätte man einfacher klären können”, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH vertrat.

Umwelthilfe fragt seit 2007 Daten bei Politikern ab

Seit 2007 fragt die DUH im Rahmen ihrer jährlichen Dienstwagenumfrage nach den Umweltdaten der aktuell genutzten Dienstwagen deutscher Spitzenpolitiker. Abgefragt werden die CO2-Emissionen, Höchstgeschwindigkeit, Motorleistung, Baujahr sowie der Name des Fahrzeugtyps. Die Bayerische Staatskanzlei verweigerte 2016 erstmals die Angaben. Lediglich die Modellreihe und das Baujahr der beiden genutzten Fahrzeuge von Ministerpräsident Horst Seehofer wurden angegeben. Im April 2016 hat die DUH daraufhin Klage vor dem Verwaltungsgericht München erhoben. Zuvor hatte sie mehrfach um die Herausgabe der Informationen gebeten.

Staatsregierung habe Vorliebe für Limousinen mit hohem Spritverbrauch

“Die Aussage, die Daten des Dienstwagens von Ministerpräsident Seehofer wegen einer Gefährdungslage nicht herausgeben zu können, ist scheinheilig und zielt nur darauf ab, zu verschleiern mit welcher Klimaschleuder er unterwegs ist”, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Auswertung der Dienstwagenabfrage 2016 hatte ergeben, dass besonders der Freistaat Bayern eine Vorliebe für Limousinen mit hohem Spritverbrauch pflegt. Kein einziges bayerisches Regierungsmitglied habe laut Studie im verganenenJahr den EU-Klimaschutzwert für Pkw eingehalten.

“Wir sind gespannt, ob Horst Seehofer Einsicht zeigt und uns nun die Daten gibt oder ob er in die Berufung geht und mit einer übermotorisierten Luxuskarosse durch den bevorstehenden Bundestagswahlkampf brettern wird”, sagt Resch. 

Der frühere Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Jürgen Rüttgers, war der letzte Politiker, der sich gegenüber der DUH weigerte, Angaben zu seinem Dienstwagen zu machen. Er verlor 2009 ebenfalls einen gleichgelagerten Prozess und wurde zur Offenlegung der CO2-Werte durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf verurteilt.

(maxk/ots)

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