00.44 Uhr: Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat dazu aufgerufen, die Integration der Flüchtlinge und die Konsolidierung der Staatsfinanzen mit Zuversicht anzugehen. “Wir in Deutschland und insbesondere im Saarland haben gezeigt, dass wir die Kraft und die Voraussetzungen zur Lösung von genau diesen Problemen haben”, heißt es im Text von Kramp-Karrenbauers Neujahrsansprache. Darin betont die Politikerin auch, dass Flüchtlinge, die bleiben dürften, schnell “zu einem aktiven Teil” des Landes gemacht werden müssten.” “Nur eine gelungene Integration macht uns sheer für die Zukunft”, sagte sie.
Donnerstag, 31. Dezember, 00.08 Uhr: Vom 1. Januar 2016 an durchlaufen Asylbewerber nach Informationen von „Bild“ wieder eine ausführliche Einzelfallprüfung mit persönlicher Anhörung. Wegen der massiv steigenden Flüchtlingszahlen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Abstimmung mit basement Innenministern der Länder Ende 2014 begonnen, Asylanträge von Personen u.a. aus Syrien, Irak und Eritrea pauschal nach Aktenlage zu bearbeiten. Dagegen waren Sicherheitsbedenken laut geworden.
Die Einzelfallprüfung wird nach Einschätzung von BAMF-Experten zu einer deutlichen Verlangsamung der Bearbeitung führen. Geprüft werden unter anderem Herkunft, Ausbildung und Fluchtweg auf Plausibilität und Richtigkeit.
21.35 Uhr: Die CSU will angesichts der hohen Flüchtlingszahlen auch Abschiebungen erleichtern. “Insbesondere straffällig gewordene Asylbewerber sollten unter Abänderung europäischen Rechts bereits aufgrund von Bewährungsstrafen abgeschoben werden können”, heißt es in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Papier für die Klausur der CSU-Bundestagabgeordneten Anfang Januar in Wildbad Kreuth, über das auch die Mediengruppe “Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung” (Donnerstag) berichtete.
Sollte ein Bewerber im laufenden Verfahren straffällig werden, müsse dies Einfluss haben. “Unter Abänderung des geltenden Rechts sollte ab einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen oder der zweiten Verurteilung kein subsidiärer Schutz gewährt werden”, steht in dem CSU-Papier. Subsidiären Schutz erhalten unter anderem Menschen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, Deutschland aber trotzdem nicht verlassen müssen – etwa weil ihr Leben in der Heimat ernsthaft bedroht ist.