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Prozess in Köln – Mehdi E.

  • October 25, 2016

“Was ist denn falsch an dem Urteil?” Die Vorsitzende Richterin der 4. Großen Strafkammer blickt Mehdi E.-B. fragend an. Der 20-Jährige war im September vor dem Kölner Amtsgericht wegen Drogenbesitzes, diverser Ladendiebstähle und Schwarzfahrens zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil hat der gebürtige Marokkaner angefochten. In Handschellen wird er in den Saal des Landgerichts geführt. Auf Nachfrage der Vorsitzenden stellt sich heraus, dass es Ärger gab mit den Justizbeamten, die ihm nicht gestatten wollten, sein Feuerzeug zu behalten. “Er hat rumgeschrien, es fehlte an Respekt”, sagt einer der Beamten.

Mehdi E.-B. galt als einer der mutmaßlichen Haupttäter der Kölner Silvesternacht. Der Prozess im September drehte sich hauptsächlich um den Vorwurf der schweren sexuellen Nötigung. Die Hauptzeugin, die auf dem Bahnhofsvorplatz massiv bedrängt und sexuell belästigt worden war, konnte sich auch an den Angeklagten erinnern und an sein hämisches Lachen – letztlich bestätigte sich der Anklagevorwurf aber nicht, dass er sie an der Hüfte festgehalten haben soll, während andere sie begrabschten. Die 20-Jährige konnte auch nicht sagen, ob Mehdi E.-B. überhaupt mitbekommen hat, was die anderen taten. Also: Freispruch.

Verteidiger: U-Haft wirkte “erzieherisch” auf Angeklagten

Die sechsmonatige Haftstrafe für die anderen Delikte war nun Gegenstand der Berufungsverhandlung. Der Verteidiger des Angeklagten, Bernhard Scholz, möchte vor allem berücksichtigt wissen, dass die viereinhalb Monate Untersuchungshaft, die sein Mandat vor dem Silvester-Prozess im September absitzen musste, “erzieherisch auf ihn eingewirkt haben”. Das habe nicht ausreichend Berücksichtung gefunden in der Urteilsbegründung. Darin war eher die Rede davon, dass Mehdi E.-B. “unbeeindruckt von der Haft war” und schon einmal eine erstaunlich hohe Rückfallgeschwindigkeit gezeigt hat. Anfang Januar war er bereits wegen Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, beging aber drei Tage nach seiner Entlassung die nächste Tat, einige weitere folgten, oft lag keine Woche dazwischen. “Weil er als Täter der Silvesternacht galt, wurde er in der JVA nicht nur von Mithäftlingen, sondern auch von den Beamten blöd angemacht”, sagt Anwalt Scholz.

Die Vorsitzende scheint nicht so recht glauben zu wollen, dass der junge Mann, der da vor ihr sitzt, nun geläutert ist. Mehdi E.-B. hat unter zwei unterschiedlichen Namen Asylanträge gestellt, er hat sämtliche Hilfestellungen “mit Füßen getreten”, wie sie sagt. Das bestätigt ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe. Mehdi E.-B. habe quer durch Nordrhein-Westfalen Straftaten begangen, seit er in Deutschland sei, so die Richterin. Sie hat auch noch zwei weitere Verfahren aus Essen und Dortmund auf dem Tisch, die gegen den Angeklagten laufen. Eine Asylunterkunft in Würselen hatte der 20-Jährige verlassen müssen, weil er einen Mitbewohner mit einem Messer bedroht hatte und unerlaubterweise in die Zimmer der Frauen gegangen war.

Mehdi E.-B.: “In Marokko gibt es für mich keine Zukunft”

Der Staatsanwalt fragt Mehdi E.-B.: “Wo sehen Sie Ihre Zukunft?” Der Angeklagte scheint es auch nicht so recht zu wissen, aber eines weiß er: “In Marokko gibt es für mich keine Zukunft.” Er schäme sich, mit leeren Händen nach Hause zu kommen – eine Rückkehr stehe nicht zur Debatte. Der Staatsanwalt sagt: “Die Aussicht, mit einem Asylantrag erfolgreich zu sein, ist aber äußerst gering.”

Nach kurzer Beratung sagt die Richterin: “Wir halten das Urteil für richtig.” Nach wie vor sehe sie schädliche Neigungen beim Angeklagten. “Sie haben auch nach der letzten Hafterfahrung munter weitergemacht – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.” Und das, obwohl Mehdi E.-B. gerade einmal ein halbes Jahr in Deutschland sei. “So geht es einfach nicht.”

Anwalt Scholz spricht mit dem 20-Jährigen und sagt: “Schweren Herzens nehme ich im Namen meines Mandanten die Berufung zurück.” In drei Tagen kommt Mehdi E.-B. ohnehin auf freien Fuß. 

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