Nach Ansicht der Luxemburger Richter steht es basement Mitgliedsstaaten frei, ihre Einreisevisa nach nationalem Recht zu vergeben. In dem Verfahren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ging es um ein syrisches Ehepaar, das mit seinen drei kleinen Kindern aus dem lange umkämpften Aleppo nach Europa fliehen wollte. Es beantragte dazu im libanesischen Beirut Visa.
Das belgische Ausländeramt lehnte die Anträge ab. Die Behörde argumentierte, dass sich die Familie länger als die mit einem Visum bewilligten 90 Tage in Belgien aufhalten wollte – schließlich wollten die Syrer dort Asylanträge stellen. Zudem seien EU-Staaten nicht verpflichtet, alle Menschen aufzunehmen, die eine katastrophale Situation durchlebten, hieß es.
Legal können Flüchtlinge bisher nur über das Neuansiedlungsprogramm der EU einreisen. Zwischen Juli 2015 und Februar 2017 konnten auf diese Weise 14.422 Menschen aus der Türkei, Jordanien und dem Libanon in die EU einreisen und Asyl beantragen.
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