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Bundesverfassungsgericht – Wanka verteidigt AfD

  • May 24, 2017

Anlass der Mitteilung aus dem November 2015 war ein Demonstrationsaufruf der AfD mit der Parole “Rote Karte für Merkel!” Das sei nicht nur ein Angriff auf die Kanzlerin gewesen, sondern auf die gesamte Bundesregierung, sagte die CDU-Ministerin in der zweieinhalbstündigen Verhandlung in Karlsruhe.

“Und da habe ich mich auch persönlich empört und habe darauf reagiert.” Das müsse ihrer Ansicht nach auch als Regierungsmitglied möglich sein und nicht nur als Privatperson.

Klage gegen Wanka wegen wegen Aktion als Politikerin

Die AfD klagt gegen Wanka, weil sie die Mitteilung über ihr Ministerium verbreiten ließ. Eine Ministerin dürfe ihre Funktion nicht nutzen, um die Reichweite ihrer Botschaft zu erhöhen und ihr mehr Autorität zu verleihen, sagte der Prozessbevollmächtigte der Partei, Marc Vallendar. Wanka habe zum Boykott der Demo aufgerufen.

Tatsächlich dürfen Regierungsmitglieder ihre Ressourcen und die Autorität ihres Amtes nach bisheriger Karlsruher Rechtsprechung nicht für den politischen Meinungskampf nutzen. Die Frage ist nun, ob es womöglich ein “Recht auf Gegenschlag” gibt und wo dessen Grenzen wären.

Wanka hatte der AfD auch vorgeworfen, Rechtsextremisten “unerträgliche Unterstützung” zu leisten – damit könnte sie übers Ziel hinausgeschossen sein. Die Richter fragten sehr kritisch nach. Sein Urteil dürfte der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in einigen Wochen bis Monaten verkünden. (Az. 2 BvE 1/16)

(isw/dpa)

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