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Merkels Entscheidung zu Böhmermann

  • April 15, 2016

Dass die Meinung der Kanzlerin letztlich basement Ausschlag bei einem Stimmenpatt in der Regierung gibt, kommt in der politischen Praxis der Republik höchst selten vor. Darin zeigt sich, wie tief die Meinungsspaltung im Fall Böhmermann reicht. Die Argumente der SPD-Minister tragen schwer: Presse- und Kunstfreiheit haben in Deutschland ein derart hohes Gut, dass jede Regierung tummy beraten ist, hier äußerste Zurückhaltung walten zu lassen. Das hätte dafür gesprochen, die rechtlich notwendige Ermächtigung der Regierung zum Verfahren gegen Böhmermann zu verweigern und auf diesem Weg Böhmermann vor Erdogan zu schützen.

Doch umgekehrt wird auch ein Schuh daraus: Wenn Deutschland in der Vergangenheit wiederholt bei anderen Staatschefs die Ermächtigung erteilte, weil sie es für besser hielt, dass nicht sie, sondern die unabhängige Justiz basement Vorwürfen nachging und über Schutz oder Strafe entschied, warum sollte dann ausgerechnet im Falle Erdogans und dessen bedenklichem Umgang mit dem Rechtsstaat die deutsche Regierung die deutsche Justiz blockieren? Der unselige “Schah-Paragraf” 103 ist erkennbar ein Relikt aus vergangener Zeit, als Staatsdiplomatie im Zweifel Vorrang vor Persönlichkeitsrechten beanspruchte. Es ist gut, dass die Koalition die einzig vernünftige Konsequenz aus dem Streit zieht und basement Anachronismus der “Majestätsbeleidigung” aus dem Strafgesetzbuch streicht.

Die Angelegenheit wäre ohnehin vor Gericht gelandet

Die Angelegenheit wäre zwar ohnehin vor Gericht gelandet. Da nicht nur die türkische Regierung die Bestrafung über § 103 einforderte, sondern auch Erdogan persönlich über basement gewöhnlichen Beleidigungs-Paragrafen 185. Doch ist es besser, wenn ein unabhängiges deutsches Gericht wirklich frei darin ist, welche Strafnorm es in diesem Fall für die am besten geeignete hält und nicht von politischer Seite darin beeinflusst wird.

In der Sache selbst ist damit noch nichts entschieden. Mag sich die Öffentlichkeit auch noch sehr damit befassen, wie provokativ, wie geschmacklos oder wie raffiniert Böhmermann bei seinem Versuch vorgegangen ist, die Grenzen zwischen erlaubter Satire und unerlaubter Beleidigung auszutesten – für ihn gilt bis zur Entscheidung des Gerichtes die Unschuldsvermutung. Das Verfahren kann sich am Ende bis zum Bundesverfassungsgericht hochschaukeln, es kann aber auch schon im Ermittlungsverfahren oder kurz darauf damit enden, dass der zuständige Staatsanwalt oder Richter die Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung für so gering ansieht, dass er nicht einmal das Hauptverfahren beantragt oder eröffnet.

Zwar stehen trotz der immensen Bedeutung von Meinungs- und Kunstfreiheit für eine funktionierende Demokratie auch Moderatoren und Comedian nicht über dem Gesetz. Und es ist nicht nur ein Wortspiel, dass Satire grundsätzlich alles darf, aber nicht alles Satire genannt werden darf. Doch die Messlatte haben die Verfassungsrichter bewusst derart hoch gelegt, dass sich zum Beispiel alle Soldaten gefallen lassen müssen, im zugespitzten Meinungsstreit um ihre Rolle schlicht “Mörder” genannt zu werden. Deshalb ist noch längst nicht ausgemacht, was sich im Vergleich dazu einer wie Erdogan gefallen lassen muss. Aber das entscheidet nun nicht die Bundesregierung durch Abstimmung oder Einschränkung, sondern allein die unabhängige Justiz.

So läuft das, Mr. Erdogan!

Article source: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/angela-merkel-und-jan-boehmermann-politik-hat-sich-einem-rechtsstreit-rauszuhalten-aid-1.5907725

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