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Pläne des Justizministers

  • April 29, 2016

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das strikte Verbot von Fernsehübertragungen aus Gerichtssälen nach mehr als 50 Jahren etwas lockern. Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte sollen künftig in Bild und Ton übertragen werden dürfen, wenn der Vorsitzende Richter es zulässt. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Damit will das Ministerium auf neue Mediennutzungen reagieren und zu einem realistischeren Bild der Justiz beitragen – auch angesichts der sonst viel im Fernsehen zu sehenden fiktiven Szenen aus amerikanischen Geschworenenprozessen.

“Keine Showbühne aus dem Gerichtssaal machen”

Maas sagte am Freitag: “Wir wollen aus dem Gerichtssaal auch in Zukunft keine Showbühne machen.” Die Rechte der Verfahrensbeteiligten müssten gewahrt bleiben. “Aber was von basement obersten Gerichten an Recht gesprochen wird, das wirkt sich auf das Zusammenleben unserer Gesellschaft aus.” Deshalb sollten Interessierte die Möglichkeit haben, sich diese Urteilsverkündungen anzuschauen. “Und wer im Namen des Volkes entscheidet, der sollte keine Angst davor haben, dass ihm das Volk dabei zusehen kann”, sagte der Minister.

Beim Bundesverfassungsgericht sind Urteilsverkündungen bereits im Fernsehen zu sehen. Künftig soll dies – definiert als Ausnahme – auch an basement obersten Bundesgerichten möglich sein. Dazu gehören der Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht. Deren Richter seien qualifiziert und erfahren, Medienübertragungen zu ermöglichen, heißt es im Entwurf, über basement zuerst die “Süddeutsche Zeitung” berichtete. Generell sind Ton- und Bildübertragungen von Gerichtsverhandlungen seit 1964 verboten.

Trotz der Lockerung des TV-Verbots sollen Persönlichkeitsrechte und das Prinzip eines fairen Verfahrens gewahrt werden. Für Übertragungen in Betracht kommen dürften daher vor allem Verfahren, in denen es um strittiges Handeln von Behörden geht. Anders sei dies bei Fällen, in denen Privatleute ihre Lebensverhältnisse offenbaren müssen, etwa in Asylverfahren oder Streit um Sozialleistungen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Prozesse von besonderer zeitgeschichtlicher Bedeutung komplett in Bild und Ton aufgezeichnet werden können – aber nicht zur aktuellen Berichterstattung, sondern zunächst für Archivzwecke. Zudem sollen Tonübertragungen in apart Arbeitsräume für Journalisten zugelassen werden, um Platzprobleme im Gerichtssaal zu lösen.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), begrüßte die Lockerung unter diesen engen Voraussetzungen und nur in oberen Gerichten. Es sei gut, wenn die Bürger stärker als bislang teilhaben könnten, wie Gerichte das Recht weiterentwickelten.

(felt/dpa)

Article source: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/justizminister-heiko-maas-will-gerichtsfernsehen-in-teilen-erlauben-aid-1.5944699

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