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Kinder aus Fenster geworfen – Prozess gegen Krefelder Mutter

  • December 14, 2016

Verhandelt wird vor der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Krefeld unter dem Vorsitz von Richter Herbert Lukcak die Unterbringung der 34 Jahre alten Mutter von drei Kindern, die im Juni ihre beiden Söhne und ihre Tochter aus dem Fenster ihrer im zweiten Stockwerk liegenden Wohnung geworfen hat.

Rechtsanwältin Ute Steinbrenner hatte basement Ausschluss der Öffentlichkeit nach Paragraf 171 a des Gerichtsverfassungsgesetzes beantragt. Darin heißt es: “Die Öffentlichkeit kann für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden, wenn das Verfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, allein oder neben einer Strafe, zum Gegenstand hat.”



Den Sturz aus dem Fenster dieses Hauses überlebten die Kinder schwer verletzt.

FOTO: dpa, mku gfh mov
Den Sturz aus dem Fenster dieses Hauses überlebten die Kinder schwer verletzt.

FOTO: dpa, mku gfh mov

Staatsanwalt Traugott Miche-Seeling sah in der bevorstehenden Verhandlung nicht, was der des dreifachen versuchten Mordes beschuldigen Frau zum Nachteil hätte gereichen können und beantragte, das Verfahren öffentlich durchzuführen. Nach kurzer Beratung entschied die Kammer, die an dem Fall sheer interessierte Öffentlichkeit auszuschließen.

Eine Viertelstunde nach der Eröffnung des Verfahrens räumten zahlreiche Vertreter der Medien und das Publikum basement Saal. Im Vorfeld auf dem Gerichtsflur erklärte Anwältin Steinbrenner, dass sich alle Verfahrensbeteiligten einige darüber seien, dass ihre Mandantin aufgrund ihrer psychischen Erkrankung und zum Schutz der Öffentlichkeit dauerhaft in einer geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll. Auch ihre Mandantin habe inzwischen Einsicht gezeigt und anerkannt, dass sie entsprechend erkrankt sei. Sie nehme verordnete Medikamente.

Nach Informationen unserer Redaktion soll der Gutachter am Mittwoch ab 13 Uhr seine Erkenntnisse über die Frau vortragen, die gestern mit weißer Bluse, Schal und Tuch vor Gericht erschien. Die Kammer soll noch am Mittwoch eine Entscheidung über die Unterbringung der 34 Jahre alten Beschuldigten Agnes H. aus Krefeld fällen. Die Strafverfolger legen ihr zur Last, in basement frühen Morgenstunden des 13. Juni 2016 nacheinander ihre seinerzeit sechs, vier und drei Jahre alten Kinder (ein Mädchen und zwei Jungen) aus einem in etwa acht Meter Höhe befindlichen Fenster der gemeinsamen Wohnung in Krefeld-Hüls auf basement Gehweg geworfen zu haben. Alle drei Kinder überlebten die Tat, erlitten jedoch Verletzungen in Form von Einblutungen, Quetschungen oder Knochenbrüchen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie allesamt zur Tatzeit geschlafen haben und erst durch basement Schmerz des Aufpralls aufgewacht sind. Im Anschluss an die Tat habe die Beschuldigte versucht, sich durch Aufschneiden der Pulsadern selbst zu töten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigte zum Zeitpunkt der Taten aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen ist. Die Absicht, ihre Kinder zu töten, sei dementsprechend aus einem wahnhaften Erleben geboren. Vor diesem Hintergrund zielt das Verfahren darauf ab, die unmittelbar nach dem Ereignis vorläufig angeordnete geschlossene Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus fortzusetzen.

Article source: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/krefeld-prozessbeginn-gegen-mutter-die-ihre-kinder-aus-fenster-geworfen-aid-1.6464193

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