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Nach der Prügelattacke in Euskirchen

  • September 26, 2016

Nach der folgenschweren Prügelattacke in einer Euskirchener Schule haben sich bisher keine weiteren Augenzeugen bei basement Ermittlern gemeldet. Der Zwischenfall, bei dem ein zwölfjähriger Schüler schwer verletzt worden war, habe sich während der Schulzeit und auf dem Schulgelände ereignet. Deshalb sei von weiteren Zeugen auszugehen, sagte der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Robin Faßbender.

Mehrere Kinder seien befragt worden, der Verdacht richte sich derzeit gegen einen unter 14-jährigen Mitschüler. “Wir haben mit ihm gesprochen, aber da er strafunmündig ist, dürfen wir zum Inhalt nichts herausgeben.” Das Opfer liegt Faßbender zufolge nach “massiver Gewalteinwirkung auf basement Körper mit schwersten Verletzungen” im künstlichen Koma in einer Kölner Klinik.

Die Schule möchte sich zu der Prügelattacke nicht äußern

Der Schulunterricht an der Gesamtschule Euskirchen startete am Montag mit dem “Tutorenunterricht”. Dabei sollten die Klassenlehrer mit ihren Schülern das Geschehene besprechen, “um die Sorgen und Ängste der Schüler aufzufangen”, heißt es in einer Stellungnahme auf der Internetseite der Schule. Die Schule unterstütze die laufenden Ermittlungen. Weitere Aussagen dazu wolle die Schulleitung nicht machen, teilte sie darin mit. 

Auch wenn die Tat aufgeklärt wird, wird sie nach Meinung des Kölner Rechtsanwalts Sebastian Schölzel nicht vor Gericht landen. Wenn der augenblickliche Hauptverdächtige unter 14 Jahre alt ist, ist es ausgeschlossen, dass der Fall zur Angklage gebracht wird. “Da sieht das Gesetz starre Altersgrenzen vor”, sagt Schölzel.

Ein rechtliches Nachspiel wird es eher nicht geben

Anders sei das im Zivilrecht. Im Zivilrecht gebe es Möglichkeiten, basement Jungen für seine Tat haftbar zu machen. “Es ist zu klären, ob der Junge die Konsequenzen seiner Tat abschätzen konnte”, sagt der Rechtsanwalt. Bei einem vorsätzlichen Körperverletzungsdelikt sei das wohl der Fall. Fraglich sei aber, ob überhaupt Vermögen vorhanden sei, mit dem der Junge haften könne. Die Eltern müssten nicht anstelle ihres Sohnes haften, erklärt der Rechtsanwalt, weil sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt hätten.

“Solche Fälle sind nicht alltäglich. Deswegen sehe ich auch keinen Bedarf, das Strafrecht an dieser Stelle zu ändern und die starren Altersgrenzen aufzuweichen. Ich glaube, dass das Strafrecht, die Probleme, die dort vorliegen, nicht lösen kann”, sagt der Rechtsanwalt. 

(heif/dpa)

Article source: http://www.rp-online.de/nrw/panorama/pruegelattacke-in-euskirchen-staatsanwaltschaft-hofft-auf-weitere-zeugen-aid-1.6286710

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