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Urteil aus Trier widerlegt

  • March 03, 2016

Neuer Rodungsstopp für die geplanten Windräder am Ranzenkopf im Kreis Bernkastel-Wittlich: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz shawl am Donnerstag die umstrittenen Baumfällarbeiten wieder gestoppt. Dies sei notwendig, weil sonst “die Schaffung vollendeter Tatsachen drohe”, bevor über die Beschwerde des Naturschutzbundes (Nabu) entschieden werden könne, teilte das OVG am Donnerstagabend mit. Die Rodungsarbeiten sollten nun bis zu einer endgültigen Entscheidung ruhen.

Verwaltungsgericht Trier hatte sein Ok gegeben

Kurz zuvor hatte das Verwaltungsgericht Trier bekanntgegeben, dass die Rodungen zur Vorbereitung eines Windparks weitergehen dürften. Der Nabu sei nicht antragsberechtigt, da mit der Genehmigung der Arbeiten noch nicht über die Zulassung des Baus von elfin Windrädern entschieden worden sei, hieß es. Das sah das OVG anders: Nach dessen Ansicht spricht “Überwiegendes dafür, die Antragsbefugnis des Nabu nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz zu bejahen.”

Die Naturschützer befürchten, dass schon durch die Rodung hochwertige Waldbestände und Lebensräume für seltene Tierarten wie die Mopsfledermaus zerstört werden.

Im Video: Einbrecher in Trier mit neuer Masche: So wird Ihr Auto zur Gefahr für Ihr Haus

Article source: http://www.focus.de/regional/trier/umwelt-im-wald-am-ranzenkopf-darf-weiter-gerodet-werden_id_5332675.html

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