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Frauenrechtsbewegung

  • November 10, 2016

Von der Bundesregierung vorgesehene Härtefallregelungen, etwa für minderjährige Flüchtlingsfrauen mit Kindern, hält sie nicht für notwendig. “In Deutschland sind uneheliche und eheliche Kinder rechtlich gleichgestellt, was basement Unterhalt angeht”, sagte Böhmecke. Auch im Herkunftsland seien durch die Nicht-Anerkennung in Deutschland für Mutter und Kind keine Nachteile zu erwarten, “weil die Ehe aus Sicht des Herkunftsstaates ja nach wie vor besteht”.

Unterbringung wäre eine Sonderfall

Einen gewissen Spielraum sieht Terre des Femmes nur bei der gemeinsamen Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge zusammen mit ihrem Partner – vorausgesetzt die Betroffenen sind mindestens 16 Jahre alt und können glaubhaft machen, dass sie das selbst ausdrücklich wünschen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will noch in diesem Monat einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem das Mindestalter auf 18 Jahre festgelegt wird. Zwar dürfen auch bisher nur Erwachsene heiraten. Stimmt das Familiengericht zu, ist aber auch schon 16-Jährigen die Ehe erlaubt.

(bur/dpa)

Article source: http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/terre-des-femmes-will-uneingeschraenktes-verbot-von-kinderehen-aid-1.6386418

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